Auto Führerschein
(B, B197, B78, BF17)
Übersicht
Du weißt noch nicht, welchen Autoführerschein Du machen möchtest?
Kein Problem!
Wir zeigen Dir hier die Unterschiede und Möglichkeiten.
AUTO FÜHRERSCHEIN
AUTO FÜHRERSCHEIN
AUTO FÜHRERSCHEIN
AUTO FÜHRERSCHEIN
AUTO FÜHRERSCHEIN
AUTO FÜHRERSCHEIN
FAHRSCHULE OTTO ALT
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FAHRSCHULE OTTO ALT
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What's the difference? 
B
"Der normale Schalterführerschein"
Ausbildung und Prüfung auf Schaltwagen
Du darfst danach Schalter und Automatik fahren
Mindestalter: 18 Jahre
Deine komplette Ausbildung, sowie die Prüfung findet auf einem Schaltwagen statt.
Danach darfst Du sowohl Schalter, als auch Automatik fahren!
B197
"Der kombinierte Führerschein"
Großteil der Ausbildung und Prüfung auf Automatik
Du darfst danach Schalter und Automatik fahren
Kein extra Stress mit Schalten während der Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Während der Ausbildung werden mindestens 10 Schaltstunden à 45 min mit einer abschließenden, kurzen Schaltkompetenzprüfung durch den/die Fahrlehrer/in absolviert.
B78
" Der Automatikführerschein"
Ausbildung und Prüfung auf Automatik
Du darfst danach nur Automatik fahren
Kein extra Stress mit Schalten während der Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Deine komplette Ausbildung, sowie die Prüfung, finden auf Automatik statt.
Danach darfst Du nur Automatik fahren!
Ein nachträglicher Wechsel auf B197 ist durch zusätzliche Schaltstunden möglich.
BF17
"Das begleitete Fahren"
Noch unter 18?
Sammle schon wichtige Fahrerfahrung bevor du 18 bist
Sicherer unterwegs mit
einer Begleitperson
Mindestalter: 17 Jahre
Beim begleiteten Fahren ab 17 kannst Du zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson bereits schon vor deinem 18. Geburtstag fahren!
BF17 ist kombinierbar mit den Schlüsselzahlen B, B197 und B78.
Alle Führerscheine, Alle Fakten
Klasse B, B197, B78
Mindestalter: 18 Jahre
Beginn der Ausbildung: ab 17,5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich: Nein
Beinhaltete Führerscheinklassen: L, AM
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest (z.B. Optiker)
- Erste Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
| Theorieprüfung erforderlich: | Ja | Ja |
Theorieausbildung: Dauer eines Unterrichtsthemas 90 Min.
| Mindestumfang des Praxisunterrichts- Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
|---|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 5 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 |
| Gesamt | 12 | 12 |
| Praxisprüfung erforderlich: | Ja | Ja |
Praktische Ausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils 45 Minuten.
Zusatz zur Ausbildung B197 in Verbindung mit Anhänger (BE):
Durch den Gesetzgeber wurde vorgeschrieben, dass bei einem späteren Erwerb der Klassen BE, C1 oder C die Schlüsselzahl 78 mit beantragt werden muss. Diese Fahrzeuge dürfen dann nur Automatikfahrzeuge sein.
Sollen weitere Fahrerlaubnisklassen auch mit Schalter gefahren werden, kann die Schlüsselzahl 78 durch eine verkürzte praktische Prüfung auf einem Schaltwagen ausgetragen werden.
Klasse BF17
Mindestalter: 17 Jahre
Beginn der Ausbildung: ab 16,5 Jahre
Voraussetzungen für Begleitpersonen BF17
- Mindestens 30 Jahre alt
- Max. 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister
- Mind. 5 Jahre ununterbrochen in Besitz der Klasse B
Geltungsdauer der Prüfbescheinigung
- Nach bestandener Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, die zum begleitenden Fahren ermächtigt. Diese muss immer zusammen mit einem Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mitgeführt werden. Ist das 18 Lebensjahr erreicht ist die Prüfbescheinigung noch 3 Monate gültig und muss in diesem Zeitraum mit dem Kartenführerschein ersetzt werden. Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.
Die Ausbildung erfolgt wahlweise nach den Ausbildungskriterien der Klassen B, B197 oder B78.
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