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Auto Führerschein

(B, B197, B78, BF17)

Übersicht

Du weißt noch nicht, welchen Autoführerschein Du machen möchtest?
Kein Problem!
Wir zeigen Dir hier die Unterschiede und Möglichkeiten.

What's the difference? 🤘🏽

B

"Der normale Schalterführerschein"
Ausbildung und Prüfung auf Schaltwagen

☑️ Du darfst danach Schalter und Automatik fahren



Mindestalter: 18 Jahre
Deine komplette Ausbildung, sowie die Prüfung findet auf einem Schaltwagen statt.
Danach darfst Du sowohl Schalter, als auch Automatik fahren!

Detaillierte Infos findest Du hier!

B197

"Der kombinierte Führerschein"
Großteil der Ausbildung und Prüfung auf Automatik

☑️ Du darfst danach Schalter und Automatik fahren
☑️ Kein extra Stress mit Schalten während der Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre
Während der Ausbildung werden mindestens 10 Schaltstunden à 45 min mit einer abschließenden, kurzen Schaltkompetenzprüfung durch den/die Fahrlehrer/in absolviert.

Detaillierte Infos findest Du hier!

B78

" Der Automatikführerschein"
Ausbildung und Prüfung auf Automatik

☑️ Du darfst danach nur Automatik fahren
☑️ Kein extra Stress mit Schalten während der Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre
Deine komplette Ausbildung, sowie die Prüfung, finden auf Automatik statt. Danach darfst Du nur Automatik fahren! Ein nachträglicher Wechsel auf B197 ist durch zusätzliche Schaltstunden möglich.

Detaillierte Infos findest Du hier!

BF17

"Das begleitete Fahren"
Noch unter 18?🤘🏽


☑️ Sammle schon wichtige Fahrerfahrung bevor du 18 bist
☑️ Sicherer unterwegs mit
einer Begleitperson

Mindestalter: 17 Jahre
Beim begleiteten Fahren ab 17 kannst Du zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson bereits schon vor deinem 18. Geburtstag fahren!
BF17 ist kombinierbar mit den Schlüsselzahlen B, B197 und B78.

Detaillierte Infos findest Du hier!

Alle Führerscheine, Alle Fakten

Klasse B, B197, B78

Mindestalter: 18 Jahre

Beginn der Ausbildung: ab 17,5 Jahre

Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich: Nein

Beinhaltete Führerscheinklassen: L, AM

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
 

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Lichtbild
  • Sehtest (z.B. Optiker)
  • Erste Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
 
Mindestumfang des TheorieunterrichtsOhne Vorbesitz einer anderen KlasseMit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht126
Klassenspezifischer Unterricht22
Gesamt148
Theorieprüfung erforderlich:JaJa

Theorieausbildung: Dauer eines Unterrichtsthemas 90 Min.

Mindestumfang des Praxisunterrichts- SonderfahrtenOhne Vorbesitz einer anderen KlasseMit Vorbesitz einer anderen Klasse
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen55
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen44
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit33
Gesamt1212
Praxisprüfung erforderlich:JaJa

Praktische Ausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils 45 Minuten.

 Zusatz zur Ausbildung B197 in Verbindung mit Anhänger (BE):

Durch den Gesetzgeber wurde vorgeschrieben, dass bei einem späteren Erwerb der Klassen BE, C1 oder C die Schlüsselzahl 78 mit beantragt werden muss. Diese Fahrzeuge dürfen dann nur Automatikfahrzeuge sein. 

Sollen weitere Fahrerlaubnisklassen auch mit Schalter gefahren werden, kann die Schlüsselzahl 78 durch eine verkürzte praktische Prüfung auf einem Schaltwagen ausgetragen werden.


Klasse BF17

Mindestalter: 17 Jahre

Beginn der Ausbildung: ab 16,5 Jahre

Voraussetzungen für Begleitpersonen BF17

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Max. 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister
  • Mind. 5 Jahre ununterbrochen in Besitz der Klasse B

Geltungsdauer der Prüfbescheinigung

  • Nach bestandener Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, die zum begleitenden Fahren ermächtigt. Diese muss immer zusammen mit einem Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mitgeführt werden. Ist das 18 Lebensjahr erreicht ist die Prüfbescheinigung noch 3 Monate gültig und muss in diesem Zeitraum mit dem Kartenführerschein ersetzt werden. Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.

Die Ausbildung erfolgt wahlweise nach den Ausbildungskriterien der Klassen B, B197 oder B78. 

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