Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse BE

Fahrzeugart:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter:

  • 18 Jahre,
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: 15 Jahre
  • der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Theoretische und Praktische Ausbildung

Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten Anzahl
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Gesamt 5

Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Lichtbild
  • Sehtest
 
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