Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse C1E

Fahrzeugart:

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse C1

Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: 5 Jahre
  • der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre

Theoretische und Praktische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praxis - Mindestumfang der SonderfahrtenBei Vorbesitz von Klasse C1Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
SoloZuggesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen3134
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen1112
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit1022
Gesamt5268

Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztlichen Gutachten
  • ärztliche Untersuchung
  • Lichtbild
 
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