Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse A

Fahrzeugart:

  • "Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre, oder
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2, oder
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: 15 Jahre
  • der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse Bei Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre Bei Vorbesitz der Klasse A2 mindestens als 2 Jahre
Grundunterricht 12 6 6 kein Pflichtunterricht
Klassenspezifischer Unterricht 4 4 4 kein Pflichtunterricht
Gesamt 16 10 10 --

Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.

Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse Bei Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre Bei Vorbesitz der Klasse A2 mindestens als 2 Jahre
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 5 3 kein Pflichtunterricht<sup>1</sup>
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 4 4 2 kein Pflichtunterricht<sup>1</sup>
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 3 1 kein Pflichtunterricht<sup>1</sup>
Gesamt 12 12 6 --

Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.

1Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe-Kurs
 
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