Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse A1

Fahrzeugart:

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit ein em Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauarttbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter:16 Jahre

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: 15 Jahre
  • der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt 16 10

Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.

Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 4 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 3
Gesamt 12 12

Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe-Kurs
 
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