Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse C1

Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Beinhaltet Klasse: Keine

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: 5 Jahre
  • der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Bei Vorbesitz von Klasse B Bei Vorbesitz von Klasse D1 oder D
Grundunterricht 6 6
Klassenspezifischer Unterricht 6 2
Gesamt 12 8

Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.

Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten Anzahl
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Gesamt 5

Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztlichen Gutachten
  • ärztliche Untersuchung
  • Lichtbild
 
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