Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse CE

Fahrzeugart:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:

  • 21 Jahre,
  • 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden.

Vorbesitz erforderlich: Klasse C

Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: 5 Jahre
  • der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Bei Vorbesitz von Klasse C
Grundunterricht 6
Klassenspezifischer Unterricht 4
Gesamt 10

Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.

Praxis - Mindestumfang der SonderfahrtenBei Vorbesitz von Klasse CWenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
SoloZuggesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen5358
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen2123
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit3033
Gesamt1041014

Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztlichen Gutachten
  • ärztliche Untersuchung
  • Lichtbild
 
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