Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse L

Fahrzeugart:

  • Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

    Beim Mitführen von Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Fluförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: Keine

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: ohne Befristung
  • der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8

Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.

Praktische Ausbildung: Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe-Kurs
 
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